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Bei Fragen zu Ihrer Reise, einer Unterkunft oder zur Eifel, kontaktieren Sie uns gerne. +0049-2472-9124725

AGB

Wir freuen uns sehr darüber, Sie in der Eifellounge, Trierer Straße 48-50, Monschau-Konzen, Zur Altstadt, Lutterbach, Rurtal de luxe, Rurtalapartment, Am Hammerwerk 4, in Simmerath-Hammer oder in der Zimmermanns Lounges, Trierer Straße 34, Monschau-Konzen  begrüßen zu dürfen.

Unter unseren  AGB`s sind ein paar Regeln zusammengefasst, die zu Ihrem und unserem rechtlichen Schutz dienen und Bestandteil des Mietvertrags sind.  

 

1. Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung, Zahlungsmodalitäten

1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung Eifellounge, Rurtalapartment und Zimmermanngs Lounges  kommt zu Stande, in dem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail) bestätigen und Sie hierüber schriftlich (Mietvertrag/Buchungsbestätigung) informieren.

1.2. Sie erhalten den Mietvertrag/ Buchungsbestätigung innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Ihrer Buchung.

1.3. Nach Erhalt und Unterzeichnung der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei Ihnen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag in Höhe von 75% ist spätestens vier Wochen vor Anreise fällig.

1.4. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks auf das nachfolgend genannte Konto des Vermieters zu überweisen.

Verwendungszweck: (Eifellounge und Zimmermanns Lounges)

Nachname; Name der Wohnung; Rechnungs-Nr.;

Kontoinhaber: Eifellounge Prickartz Brunhilde und Hubert GbR
Bank:Commerzbank Simmerath
Konto Nr.:400 0170 00
Bankleitzahl:39040013
BIC:COBADEFFXXX
IBAN:DE83390400130400017000

Verwendungszweck: (Rurtalapartment)

Nachname: Name der Wohnung; Rechnungs-Nr.;

Kontoinhaberin: Sophia Heinen

Bank: Sparkasse Aachen

Konto Nr.:04253159

Bankleitzahl: 390 500 00

BIC: BIC AACSDE33

IBAN: DE 5439 05 0000 0004 2531 59

 

 

 

 

1.5. Bei kurzfristiger Anmietung, d.h. weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis bei Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung der Ferienwohnung und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

 

2. Mietpreis/Leistungen

Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Der Vermieter stellt Bettwäsche (bezogen) sowie Handtücher (Erstausstattung) kostenfrei zur Verfügung. Im Waschraum stehen eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner (nur in der Eifellounge, Trierer Straße 48-50) zur Verfügung. Die durch die Benutzung anfallenden Kosten sind nicht im Mietpreis enthalten und unmittelbar vor Ort zu bezahlen. Auf Wunsch ist ein Wäschewechsel oder eine Zwischenreinigung der Wohnung gegen zusätzlichen Aufpreis möglich. Hierfür berechnen wir folgende Preise:

5,– € für einen neuen Satz Handtücher (1 Duschtuch, 2 Handtücher)

15,– € Wäschewechsel pro Person (Kissen- & Bettbezug, Laken, 1 Duschtuch, 2 Handtücher)

30,– € Zwischenreinigung pro Wohnung

 

3. Gästezahl / Nutzung

3.1. Die Ferienwohnungen dürfen maximal von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.

3.2. Die Anzahl der Gäste wird bei der Buchung angemeldet; der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen.

Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter zu berechnenden Preis.

3.3. Werden in der Ferienwohnung fremde Übernachtungsgäste beherbergt, ohne dass eine vorherige Zustimmung des Vermieters erfolgt, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.

3.4. Eine Weitervermietung/Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung der Unterkunft ist nicht zulässig.

 

 

 

4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung samt Einrichtung und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln..

4.2. Alle durch den Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachte Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.

4.3. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

4.4. Die Unterbringung von Haustieren jeder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

4.5. In der Ferienwohnung gilt Rauchverbot. Auch im Außenbereich darf das Grundstück, die Terrasse bzw. der Balkon nicht mit Zigarettenkippen verschmutzt werden.

Im Gebäude, auf den Balkonen und den Terrassen ist das Grillen zu jeder Zeit strikt untersagt.

Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € netto in Rechnung stellen.

 

5. Anreise / Abreise

5.1. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselübergabe wird mit 50 % der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.2. Die Ferienwohnung ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Küchenzeile muss gesäubert, der Kühlschrank gereinigt, das Geschirr gespült, die Spülmaschine ausgeräumt und der Müll entsorgt sein.

5.3. Die darüber hinaus durchzuführende Endreinigung wird durch den Vermieter organisiert und ist im Mietpreis enthalten. Diese Endreinigung kann nicht vom Mieter übernommen werden.

 

6. Rücktritt / Ersatzmieter

6.1. Der Mieter kann jederzeit vor Reiseantritt von dem Vertrag zurück treten.  Der Rücktritt/die Stornierung muss schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

6.2. Im Falle des Rücktritts des Mieters oder Nichtantritts hat der Vermieter Anspruch auf eine Entschädigung. Dieser Entschädigungsanspruch des Vermieters beträgt 100 % des Mietpreises.

6.3. Sollte der Mieter ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, gerechnet ab dem Anreisetermin nicht anreisen, hat der Vermieter das Recht, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Er ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Mieter das Objekt zur Verfügung zu stellen.

6.4. Zur Vermeidung von entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

7. Schadenmeldung / Haftungsregelungen

7.1. Sollten bei Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen. Der Mieter muss die Mängel/Reklamationen unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, dem Vermieter/der Hausverwalterin melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.

7.2. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (Geschirrspüler, E-Herd, TV, Waschmaschine, Trockner etc.) Er ist verpflichtet, jegliche Schäden die während seiner Mietzeit bei der Ferienwohnung entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter/der Hausverwalterin anzuzeigen. Er haftet in voller Höhe für selbst verursachte Schäden in der gemieteten Ferienwohnung, die während seiner Nutzung entstanden sind. Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.

7.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Er haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

 

  1. Datenschutz

Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

 

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der gesamten Regelungen dieser AGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Es gilt Deutsches Recht.